d) Kommt das Mitglied schuldhaft länger als mit 8 Wochenbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden alle Beiträge bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages sofort fällig. FGE ist in diesem Falle berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
e) Im Falle des Verzuges behält sich FGE vor, dem im Verzug stehenden Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.
f) Bei Barzahlung oder monatlicher Vorkasse der Beiträge fallen Verwaltungskosten in Höhe von 5,00 EUR/Monat für die manuelle Zuordnung der Buchung an.
5. Wirtschaftliche Verhältnisse
Das Mitglied versichert, bei Vertragsabschluss nicht zahlungsunfähig zu sein, insbesondere keine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben und auch kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet zu haben.
6. Haftung für Gegenstände
Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidung und Wertgegenstände, übernimmt FGE keine Haftung. Das Mitbringen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände. FGE ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.
7. Haftung
a) Das Mitglied haftet für selbst verschuldete Unfälle.
b) Das Mitglied benutzt die Geräte und Einrichtungen auf eigene Gefahr.
8. Hausordnung
a) Der ausgehängten Hausordnung ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, insbesondere wiederholte, können mit einem befristeten Hausverbot oder einer fristlosen Kündigung sanktioniert werden. Das Personal ist zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios im Einzelfall berechtigt, Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
b) Für den Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalen Schadenersatzanspruchs in Höhe von bis zu 300,00 EUR an FGE.
9. Gym-Armband
a) Der elektronische Check-In mittels Gym-Armband ist Voraussetzung für die Nutzung der Geräte und Einrichtungen. Bei Verlust oder selbst verschuldeter Beschädigung des Gym-Armbandes wird für die Neuaushändigung eine Kostenpauschale in Höhe von 19,95 EUR erhoben.
b) Das Mitglied verpflichtet sich, sich beim Betreten und Verlassen der Einrichtung elektronisch ein- und auszuchecken.
c) Die Gebühr für das Gym-Armband stellt keine Kaution dar. Nach Beendigung des Vertrages geht das Armband in das Eigentum des Mitglieds über.
10. Salvatorische Klausel/Schriftform
a) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht beeinträchtigt. Die Parteien vereinbaren für einen solchen Fall eine rechtlich zulässige Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt.
b) FGE ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn FGE auf die Änderung hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs ist FGE berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.
c) Mündliche Vereinbarungen existieren nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, dies betrifft auch eine Änderung dieser Schriftformklausel.
11. Gerichtsstand/Erfüllungsort
a) Gerichtsstand für alle Ansprüche ist das für Erkrath zuständige Gericht.
b) Erfüllungsort ist Erkrath.
c) Es gilt deutsches Recht.