Fitness Gym Hilden nahe Düsseldorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

FITNESS GYM ERKRATH GMBH ​

1. Allgemeines
a) Der Vertrag berechtigt das Mitglied, die Einrichtungen und Geräte von FITNESS GYM Erkrath GmbH (FGE) unter Beachtung und Einhaltung der aushängenden Hausordnung sowie

der Öffnungszeiten nach elektronischem Check-In durch das Gym-Armband zu nutzen.
b) Es ist zu beachten, dass das Mitglied die zur Verfügung stehenden Geräte und Einrichtungen nicht in beliebiger Weise nutzen kann, sondern damit rechnen muss, dass andere Mitglieder sie ebenfalls nutzen oder nutzen wollen. Ein Nutzungsanspruch für ein bestimmtes Gerät zu einer bestimmten Zeit wird durch diesen Vertrag nicht begründet.
c) Das Nutzungsrecht und das Gym-Armband sind nicht auf Dritte übertragbar.
 
2. Antrag/Vertragsdauer/Kündigung
a) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an FGE zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit FGE. FGE kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt FGE das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande. Der Antragsteller erhält bei Antragstellung ein Gym-Armband, das ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung des Studios.
b) Der Vertrag wird für die vom Mitglied gewünschte Abo Laufzeit (Flex, Basic oder Classic) geschlossen. Wird der Vertrag vom Mitglied oder von FGE nicht mit einer Frist von 1 Monat vor Vertragsende schriftlich auf dem Postweg/in Textform gekündigt, so verlängert er sich automatisch unbefristet. 
c) Für den Fall einer fristlosen Kündigung des Vertrages durch FGE, die z.B. auf einem grob vertragswidrigen Verhalten des Mitglieds beruht, ist FGE berechtigt, die gesamten ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen und abgezinst als Schadensersatz zu verlangen. 
d) Bei einer vom Mitglied zu vertretenden außerordentlichen Vertragsbeendigung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,95 EUR erhoben, welche zusammen mit dem letzten Beitrag abgebucht wird. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen zum Monatsende.
 
3. Verhinderungen
a) Kann das Mitglied aus Gründen, die es zu vertreten hat, die Einrichtungen nicht oder nur teilweise nutzen, so hat es trotzdem die laufenden Kosten zu tragen.
b) Für den Fall einer Erkrankung hat das Mitglied ein entsprechendes fachärztliches Attest bis zum 5. Werktag vor der nächsten regulären Lastschrift vorzulegen. In diesem Attest muss ein Zeitfenster über die Dauer des sportlichen Ausfalls ersichtlich sein. Der Vertrag verlängert sich um die stillgelegte Zeit, auch nach einer Kündigung. 
c) Die Servicegebühr wird auch bei Beitragsfreistellung fällig und quartalsmäßig abgebucht.
Das Mitglied hat die laufenden Kosten zu tragen.
d) Ist FGE in Folge von höherer Gewalt zu einer Schließung des Studios gezwungen, sind die jeweiligen Beiträge weiter vom Mitglied zu tragen. Zum Ausgleich wird der vollständige Zeitraum des Ausfalls beitragsfrei an die Laufzeit des Vertrages angehangen. Der Vertrag verlängert sich dadurch beitragsfrei um die stillgelegte Zeit, auch nach einer Kündigung. Ein Schadensersatzanspruch entsteht nicht. 
 
4. Lastschriftverfahren/ Abbuchung
a) Das Mitglied erteilt FGE eine Einzugsermächtigung, um die einmaligen und laufenden Kosten sowie Servicegebühren bei Fälligkeit per Lastschrift einzuziehen (sog. Einzugsermächtigung). Der wöchentlich zu zahlende Mitgliedsbeitrag ist jeweils am Montag im zwei-Wochen-Rhythmus im Voraus zu entrichten. Die Servicegebühr wird V4-jährlich jeweils zum
15.03., 15.06., 15.09. und 15.12. fällig.
b) Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erteilt werden, fällt je Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR an.
c) Bei einer Rücklastschrift des anfallenden Wochenbeitrages und/oder der Servicegebühr hat das Mitglied die Stornogebühr/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR zu tragen. Den rückbelasteten Wochenbeitrag/die rückbelastete Servicegebühr inkl. Gebühren bucht FGE mit der nächsten regulären Lastschrift ab. 
d) Kommt das Mitglied schuldhaft länger als mit 8 Wochenbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden alle Beiträge bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages sofort fällig. FGE ist in diesem Falle berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. 
e) Im Falle des Verzuges behält sich FGE vor, dem im Verzug stehenden Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen. 
f) Bei Barzahlung oder monatlicher Vorkasse der Beiträge fallen Verwaltungskosten in Höhe von 5,00 EUR/Monat für die manuelle Zuordnung der Buchung an. 
 
5. Wirtschaftliche Verhältnisse
Das Mitglied versichert, bei Vertragsabschluss nicht zahlungsunfähig zu sein, insbesondere keine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben und auch kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet zu haben.
 
6. Haftung für Gegenstände 
Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidung und Wertgegenstände, übernimmt FGE keine Haftung. Das Mitbringen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände. FGE ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.
 
7. Haftung
a) Das Mitglied haftet für selbst verschuldete Unfälle. 
b) Das Mitglied benutzt die Geräte und Einrichtungen auf eigene Gefahr.
 
8. Hausordnung
a) Der ausgehängten Hausordnung ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, insbesondere wiederholte, können mit einem befristeten Hausverbot oder einer fristlosen Kündigung sanktioniert werden. Das Personal ist zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios im Einzelfall berechtigt, Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten. 
b) Für den Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalen Schadenersatzanspruchs in Höhe von bis zu 300,00 EUR an FGE.
 
9. Gym-Armband
a) Der elektronische Check-In mittels Gym-Armband ist Voraussetzung für die Nutzung der Geräte und Einrichtungen. Bei Verlust oder selbst verschuldeter Beschädigung des Gym-Armbandes wird für die Neuaushändigung eine Kostenpauschale in Höhe von 19,95 EUR erhoben. 
b) Das Mitglied verpflichtet sich, sich beim Betreten und Verlassen der Einrichtung elektronisch ein- und auszuchecken.
c) Die Gebühr für das Gym-Armband stellt keine Kaution dar. Nach Beendigung des Vertrages geht das Armband in das Eigentum des Mitglieds über.
 
10. Salvatorische Klausel/Schriftform
a) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht beeinträchtigt. Die Parteien vereinbaren für einen solchen Fall eine rechtlich zulässige Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt.
b) FGE ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn FGE auf die Änderung hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs ist FGE berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.
c) Mündliche Vereinbarungen existieren nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, dies betrifft auch eine Änderung dieser Schriftformklausel. 
 
11. Gerichtsstand/Erfüllungsort
a) Gerichtsstand für alle Ansprüche ist das für Erkrath zuständige Gericht. 
b) Erfüllungsort ist Erkrath.
c) Es gilt deutsches Recht.